Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung

AVBayKiBiG

§ 9 Informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Kinder sollen die Bedeutung und Verwendungsmöglichkeiten von alltäglichen informationstechnischen Geräten und von Medien in ihrer Lebenswelt kennen lernen.

§ 8 § 10