Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung

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§ 10 Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Kinder sollen lernen, ihre Umwelt in ihren Formen, Farben und Bewegungen sowie in ihrer Ästhetik wahrzunehmen und das Wahrgenommene schöpferisch und kreativ gestalterisch umzusetzen.

§ 9 § 11