Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung
AVBayKiBiG§ 10 Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
Stand: 25.08.2026
Kinder sollen lernen, ihre Umwelt in ihren Formen, Farben und Bewegungen sowie in ihrer Ästhetik wahrzunehmen und das Wahrgenommene schöpferisch und kreativ gestalterisch umzusetzen.