Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung

AVBayKiBiG

§ 8 Umweltbildung und -erziehung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Kinder sollen lernen, ökologische Zusammenhänge zu erkennen und mitzugestalten, ein Bewusstsein für eine gesunde Umwelt und für die Bedeutung umweltbezogenen Handelns zu entwickeln und so zunehmend Verantwortung für die Welt, in der sie leben, zu übernehmen.

§ 7 § 9