Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung
AVBayKiBiG§ 28 Ende der Mitgliedschaft
Stand: 25.08.2026
Bei Ende der Mitgliedschaft während der laufenden Amtszeit wird das stellvertretende Mitglied als neues Mitglied bis zum Ende der laufenden Amtszeit berufen.