nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 AVBayKiBiG (Bayern) — Ende der Mitgliedschaft

Kinderbildungsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Ende der Mitgliedschaft während der laufenden Amtszeit wird das stellvertretende Mitglied als neues Mitglied bis zum Ende der laufenden Amtszeit berufen.