Gesetze / Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
AVBWasserV§ 11 Meßeinrichtungen an der Grundstücksgrenze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 06.05.2010 – 2 U 119/09Zitiert von 2
- OLG Saarbrücken, 04.09.2008 – 8 U 549/07 - 153
- LG Bonn, 18.11.1988 – 4 S 100/88Zitiert von 2
- BGH, 06.02.2013 – VIII ZR 354/11Wasserversorgungsvertrag: Anspruch des Versorgungsunternehmens gegen den Anschlussnehmer auf Anpassung der Kundenanlage und Tragung der AnpassungskostenZitiert von 6
- OVG Thüringen, 30.09.2022 – 4 EO 501/22Zitiert von 7
- BGH, 28.10.2025 – VIII ZR 257/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.12.2024 – VIII ZR 307/23Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde bei Streit über die Verpflichtungen zum Unterhalt einer TrinkwasserleitungZitiert von 4
- VG Cottbus, 28.06.2023 – 6 K 302/20
- VG Cottbus, 19.12.2019 – 6 K 965/16Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 AVBWasserV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/11#abs-1 (1) Das Wasserversorgungsunternehmen kann verlangen, daß der Anschlußnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/11#abs-2 (2) Der Anschlußnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/11#abs-3 (3) Der Anschlußnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AVBWasserV/11#abs-4 (4) § 10 Abs. 8 gilt entsprechend.