Gesetze / Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz

AVAG

§ 32 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/32#abs-1 (1) Das Mahnverfahren findet auch statt, wenn die Zustellung des Mahnbescheids in einem anderen Vertrags- oder Mitgliedstaat erfolgen muss. In diesem Falle kann der Anspruch auch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in ausländischer Währung zum Gegenstand haben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/32#abs-2 (2) Macht der Antragsteller geltend, dass das Gericht auf Grund einer Gerichtsstandsvereinbarung zuständig sei, so hat er dem Mahnantrag die erforderlichen Schriftstücke über die Vereinbarung beizufügen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/32#abs-3 (3) Die Widerspruchsfrist (§ 692 Absatz 1 Nummer 3 der Zivilprozessordnung) beträgt einen Monat.

§ 31 § 33