Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern
ATVVwV153334§ 6 Zahlung der Jahressonderzahlung
Stand: 25.08.2026
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt bzw. dem Ausbildungsentgelt/der Ausbildungsvergütung für den Monat November gezahlt. Beginnt das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis erst nach dem 30. November, erfolgt die Zahlung der Jahressonderzahlung mit dem Entgelt bzw. dem Ausbildungsentgelt/der Ausbildungsvergütung für den Monat Dezember.