Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern

ATVVwV153334

§ 7 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Er tritt an die Stelle des zum 30. Juni 2003 gekündigten Tarifvertrages über eine Zuwendung für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern vom 3. August 2001. Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.

§ 6