Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern
ATVVwV153334§ 4 Jahressonderzahlung für Praktikantinnen und Praktikanten
Stand: 25.08.2026
§ 3 gilt entsprechend für Praktikantinnen und Praktikanten.