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§ 4 ATVVwV153334 (Bayern) — Jahressonderzahlung für Praktikantinnen und Praktikanten

Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 3 gilt entsprechend für Praktikantinnen und Praktikanten.