§ 4 ATVVwV153334 (Bayern) — Jahressonderzahlung für Praktikantinnen und Praktikanten
Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
§ 3 gilt entsprechend für Praktikantinnen und Praktikanten.