Gesetze / Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
ASiG§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Stand: 10.06.2019
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 10 ASiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2008 – 5 Sa 751/07
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 – PL 15 S 1773/08Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.