Gesetze / Arbeitssicherstellungsgesetz
ASG§ 27 Rechtsweg
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ASG/27#abs-1 (1) Für Rechtsstreitigkeiten über Maßnahmen nach diesem Gesetz oder einer auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ASG/27#abs-2 (2) Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ASG/27#abs-3 (3) Absatz 2 gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten über Leistungen nach § 17 dieses Gesetzes.