Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen
ASEG NRW§ 1 Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
Stand: 26.08.2026
Die Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen der anteiligen Entschuldung von Kommunen, die in ihren Kernhaushalten über übermäßige Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung verfügen. Nicht hiervon umfasst sind Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung, die tatsächlich zur Finanzierung von Investitionen verwendet wurden oder die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kommune nicht erforderlich waren. Mithilfe der anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die verbleibenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu steuern und selbstständig zurückzuführen. Dadurch wird die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und ein materieller Haushaltsausgleich gefördert.