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# § 1 ASEG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen

Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen der anteiligen Entschuldung von Kommunen, die in ihren Kernhaushalten über übermäßige Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung verfügen. Nicht hiervon umfasst sind Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung, die tatsächlich zur Finanzierung von Investitionen verwendet wurden oder die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kommune nicht erforderlich waren. Mithilfe der anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die verbleibenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu steuern und selbstständig zurückzuführen. Dadurch wird die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und ein materieller Haushaltsausgleich gefördert.

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Zitiervorschlag: § 1 ASEG NRW (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ASEG%20NRW/1

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