Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Justizdienst Brandenburg
APOmJDBbg§ 30 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
Stand: 02.08.2026
Bei Menschen mit Behinderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Schwerbehindertenrichtlinie vom 16. März 2022 ( ABl. S. 326) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.