Bei Menschen mit Behinderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Schwerbehindertenrichtlinie vom 16. März 2022 ( ABl. S. 326) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Bei Menschen mit Behinderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Schwerbehindertenrichtlinie vom 16. März 2022 ( ABl. S. 326) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.