Bei Menschen mit Behinderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Schwerbehindertenrichtlinie vom 16. März 2022 ( ABl. S. 326) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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Bei Menschen mit Behinderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Schwerbehindertenrichtlinie vom 16. März 2022 ( ABl. S. 326) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.