Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst
APOmD§ 23 Laufbahnprüfung
Stand: 02.08.2026
Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Brandenburg festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Teilen:
der Zwischenprüfung,
den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
der Abschlussprüfung.