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§ 23 APOmD (Brandenburg) — Laufbahnprüfung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Brandenburg festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Teilen:

der Zwischenprüfung,

den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,

den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie

der Abschlussprüfung.