Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst
APOmD§ 10 Ziel der Ausbildung
Stand: 02.08.2026
Ziel der Ausbildung ist es, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg zu vermitteln.