Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht

APOghDASA

§ 16 Lehrfächer, Hospitationen

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOghDASA/16#abs-1 (1) Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen folgende Lehrfächer:

Allgemeiner und betrieblicher Arbeitsschutz,

Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Ergonomie,

Physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz,

Betriebssicherheit – technische Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,

Geräte- und Produktsicherheit,

Strahlenschutz,

Gefahrstoffe und explosionsgefährliche Stoffe,

Sozialer Arbeitsschutz,

Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin,

Staats-, Beamten-, Verwaltungs- und Strafrecht, einschließlich der aufgabenbezogenen Regelungen des Gefahrenabwehr- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOghDASA/16#abs-2 (2) Die Hospitationen sollen vornehmlich bei

einem Unfallversicherungsträger,

einem Bauordnungsamt,

einem Verwaltungsgericht,

einem technischen Überwachungsverein oder

einer Immissionsschutzbehörde

erfolgen.

§ 15 § 17