Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht
APOghDASA§ 16 Lehrfächer, Hospitationen
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOghDASA/16#abs-1 (1) Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen folgende Lehrfächer:
Allgemeiner und betrieblicher Arbeitsschutz,
Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Ergonomie,
Physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz,
Betriebssicherheit – technische Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,
Geräte- und Produktsicherheit,
Strahlenschutz,
Gefahrstoffe und explosionsgefährliche Stoffe,
Sozialer Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin,
Staats-, Beamten-, Verwaltungs- und Strafrecht, einschließlich der aufgabenbezogenen Regelungen des Gefahrenabwehr- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOghDASA/16#abs-2 (2) Die Hospitationen sollen vornehmlich bei
einem Unfallversicherungsträger,
einem Bauordnungsamt,
einem Verwaltungsgericht,
einem technischen Überwachungsverein oder
einer Immissionsschutzbehörde
erfolgen.