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§ 16 APOghDASA (Brandenburg) — Lehrfächer, Hospitationen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen folgende Lehrfächer:

Allgemeiner und betrieblicher Arbeitsschutz,

Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Ergonomie,

Physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz,

Betriebssicherheit – technische Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,

Geräte- und Produktsicherheit,

Strahlenschutz,

Gefahrstoffe und explosionsgefährliche Stoffe,

Sozialer Arbeitsschutz,

Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin,

Staats-, Beamten-, Verwaltungs- und Strafrecht, einschließlich der aufgabenbezogenen Regelungen des Gefahrenabwehr- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

(2) Die Hospitationen sollen vornehmlich bei

einem Unfallversicherungsträger,

einem Bauordnungsamt,

einem Verwaltungsgericht,

einem technischen Überwachungsverein oder

einer Immissionsschutzbehörde

erfolgen.