Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst
APOaVD§ 5 Fachtheoretische Ausbildung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOaVD/5#abs-1 (1) Auf der Grundlage des Rahmenplans erstellt die Ausbildungsstelle Stundenpläne, die insbesondere folgende Schwerpunkte umfassen:
Justizvollzugskunde und Vollzugsrecht,
Sozialwissenschaften und politische Bildung,
Rechts- und Verwaltungskunde,
Erweiterung der Allgemeinbildung einschließlich der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen,
Ethik und Menschenbild, Menschenrechte,
Soziales Training, Psychologie,
Einführung in justizspezifische IT-Fachverfahren,
Deeskalationstechniken, Eingriffs- und Sicherungstechniken sowie Sport,
Erste Hilfe und Brandschutz,
Öffentliches Dienstrecht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOaVD/5#abs-2 (2) Neben Frontalunterricht kann der Lehrstoff auch in Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen vermittelt werden. Zudem ist er im Selbststudium zu vertiefen.
Einzelnorm