Gesetze / Landesrecht Bayern / Allgemeine Prüfungsordnung
APO§ 2 Wettbewerbscharakter und Anforderungen der Prüfungen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APO/2#abs-1 (1) Alle Prüfungen haben Wettbewerbscharakter. Sie sollen eine Rangfolge der Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen nach den in den Prüfungen gezeigten Leistungen ermitteln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APO/2#abs-2 (2) Die Einstellungsprüfungen müssen in ihren Anforderungen dem durch die vorgeschriebene Schulbildung oder Ausbildung vermittelten Wissensstand entsprechen. Die sonstigen Prüfungen sind so zu gestalten, dass der nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes zu fordernde Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten sichergestellt ist.