Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes
AOJwD§ 14 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 13. November 1995
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann