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§ 14 AOJwD (Sachsen) — Inkrafttreten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 13. November 1995

Der Staatsminister der Justiz

Steffen Heitmann