Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
AO-SF§ 25 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/25#abs-1 (1) Der Unterricht im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung führt zu den Abschlüssen
1. der allgemeinen Schulen,
2. im zieldifferenten Bildungsgang Lernen und
3. im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/25#abs-2 (2) Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Lernen gelten Absatz 1 sowie die §§ 31 bis 37.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO-SF/25#abs-3 (3) Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung gelten Absatz 1 sowie die §§ 38 bis 41.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 25 AO-SF →
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