§ 338 Gebührenarten
Stand: 13.04.2025
Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.
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- OVG Schleswig, 05.03.2015 – 4 LB 11/14Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 05.03.2015 – 4 LB 10/14Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.