Gesetze / Allgemeines Magnetschwebebahngesetz

AMbG

§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Stand: 10.06.2019

Bund

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Durchführung der auf Grund des § 10 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

§ 10 § 12