Gesetze / Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
AMWHV§ 41d Format des Einheitlichen Europäischen Codes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMWHV/41d#abs-1 (1) Der Einheitliche Europäische Code muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1.
der Einheitliche Europäische Code wird in visuell lesbarer Form angezeigt; ihm ist das Akronym „SEC“ vorangestellt;
2.
der Einheitliche Europäische Code wird mit der Spendenkennungssequenz und der Produktkennungssequenz, getrennt durch eine Leerstelle oder in zwei aufeinanderfolgenden Zeilen, gedruckt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMWHV/41d#abs-2 (2) Andere Systeme für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit können zusätzlich verwendet werden.