Gesetze / Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
AMVerkRV§ 11
Stand: 10.06.2019
Arzneimittel, die sich am 31. Januar 2007 in Verkehr befinden und durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig werden, dürfen noch bis zum 1. Mai 2007 von pharmazeutischen Unternehmern und danach von Groß- und Einzelhändlern weiter in Verkehr gebracht werden.
Änderungsverlauf
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19.12.2006 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I 3276)
BGBl. 2006 I S. 3276
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