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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2006, S. 3276
BGBl. 2006 I S. 3276 · 2.809 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Vom 19. Dezember 2006
Auf Grund des § 45 Abs. 1 Satz 1 und des § 46 Abs. 1 Satz 1 des Arznei-
mittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005
(BGBI. l S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach An-
hörung von Sachverständigen:
Artikel 1
Die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel in
der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl. I S. 2150,
1989 I S. 254), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober
2005 (BGBl. I S. 3098), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 11 und 12 werden durch folgenden § 11 ersetzt:
„§ 11
Arzneimittel, die sich am 31. Januar 2007 in Verkehr befinden und durch
die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflich-
tige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig werden, dürfen noch
bis zum 1. Mai 2007 von pharmazeutischen Unternehmern und danach von
Groß- und Einzelhändlern weiter in Verkehr gebracht werden.“
2. Anlage 1a wird wie folgt geändert:
a) Der Position
„Fenchelhonig unter Verwendung von mindestens 50 % Honig, auch
mit konzentrierten Lösungen von süß schmeckenden Mono-, Di-
sacchariden und Glukosesirup, als Fertigarzneimittel“
werden die Wörter
„ , auch mit Zusatz des arzneilich nicht wirksamen Bestandteils Phospho-
lipide aus Sojabohnen (Lecithin)“
angefügt.
b) Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
„Rutosid-Trihydrat in Fertigarzneimitteln bis zu einer maximalen Ta-
gesdosis von 100 mg“,
„Troxerutin bis zu einer maximalen Tagesdosis von 300 mg“.
3. In Anlage 1b wird folgende Position in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
„Bärlappkraut“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 19. Dezember 2006
Die Bundesministerin für Gesundheit
Ulla Schmidt
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2006 I S. 3276. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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