Gesetze / Arzneimittelverschreibungsverordnung
AMVV§ 3b
Stand: 01.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMVV/3b#abs-1 (1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMVV/3b#abs-2 (2) Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln in elektronischer Form sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig.