Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 86 Teilhabe
Stand: 10.06.2019
Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur erfüllt, wenn der Versicherte in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Monate versichert war, stehen bis 31. Dezember 1996 den Beitragszeiten Pflichtbeitragszeiten nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet gleich, wenn
Änderungsverlauf
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 86 neu gefasst durch Artikel 44 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1046)
BGBl. 2001 I S. 1046
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