Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

ALG

§ 25 Anpassung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird.

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