Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 26 Verordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BSG, 25.02.2010 – B 10 LW 3/09 RAlterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme vor Vollendung des 63. Lebensjahrs - Rentenminderung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 – L 11 R 3685/21
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Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den vom 1. Juli eines jeden Jahres an maßgebenden allgemeinen Rentenwert zu bestimmen.