Gesetze / Ankunftsnachweisverordnung

AKNV

§ 3 Dokumentationspflichten für den Ankunftsnachweis

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.11.2024

Bund3 Fassungen

Die Liste der Seriennummern der Bescheinigungen (AKN-Nummern) und die Blanko-Ankunftsnachweise sind getrennt voneinander und sicher zu verwahren; die bereits vergebenen AKN-Nummern sind zu dokumentieren.

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