Gesetze / Außenhandelsstatistikgesetz
AHStatGes§ 16
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AHStatGes/16#abs-1 (1) § 13 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AHStatGes/16#abs-2 (2)