Gesetze / Landesrecht Bayern / Amtsgericht-Zweigstellen-Verordnung
AGZweigstV§ 4
Stand: 25.08.2026
Das Amtsgericht Sonthofen ist für solche Verfahren zuständig, bei denen sich die Zuständigkeit nach einem bei der früheren Zweigstelle Sonthofen anhängig gewesenen Verfahren bestimmt.