Gesetze / Landesrecht Bayern / AGZweigstV · BayRS IV S. 500, BayRS 300-2-3-J

Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen

5 Normen · Ausgangsfassung vom 30.05.1973 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3
  5. § 4
  6. § 5
  7. Anlage Anlage zu § 2 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.10.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2025 (GVBl. S. 548)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.