Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sozialgerichts-Ausführungsgesetz
AGSGGArt 2 Landessozialgericht
Stand: 25.08.2026
Für den Freistaat Bayern wird ein Landessozialgericht mit Sitz in München errichtet; es führt die Bezeichnung „Bayerisches Landessozialgericht“. In Schweinfurt besteht eine Zweigstelle mit sieben Senaten.