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Art 2 AGSGG (Bayern) — Landessozialgericht

Bayerisches Sozialgerichts-Ausführungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Freistaat Bayern wird ein Landessozialgericht mit Sitz in München errichtet; es führt die Bezeichnung „Bayerisches Landessozialgericht“. In Schweinfurt besteht eine Zweigstelle mit sieben Senaten.