Für den Freistaat Bayern wird ein Landessozialgericht mit Sitz in München errichtet; es führt die Bezeichnung „Bayerisches Landessozialgericht“. In Schweinfurt besteht eine Zweigstelle mit sieben Senaten.
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Für den Freistaat Bayern wird ein Landessozialgericht mit Sitz in München errichtet; es führt die Bezeichnung „Bayerisches Landessozialgericht“. In Schweinfurt besteht eine Zweigstelle mit sieben Senaten.