Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz

AGImSchG

§ 1 Immissionsschutzbehörden

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Immissionsschutzbehörden sind

1. das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft als oberste Immissionsschutzbehörde,

2. die Landesdirektion Sachsen als obere Immissionsschutzbehörde,

3. die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Immissionsschutzbehörden,

4. das Sächsische Oberbergamt in Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen,

5. das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als besondere Immissionsschutzbehörde.

§ 2