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§ 1 AGImSchG (Sachsen) — Immissionsschutzbehörden

Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Immissionsschutzbehörden sind

1. das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft als oberste Immissionsschutzbehörde,

2. die Landesdirektion Sachsen als obere Immissionsschutzbehörde,

3. die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Immissionsschutzbehörden,

4. das Sächsische Oberbergamt in Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen,

5. das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als besondere Immissionsschutzbehörde.