Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Industrie- und Handelskammer findet nicht statt.