Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
AGGlüStVArt. 4 Glücksspielaufsicht
Stand: 01.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AGGl%C3%BCStV/4#abs-1 (1) Zuständig für die Ausübung der Befugnisse nach § 9 Abs. 1 GlüStV 2021 sind mit Ausnahme der in § 9a Abs. 3 GlüStV 2021 genannten Maßnahmen die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Sicherheitsbehörden. Unbeschadet der allgemeinen Regeln über die sachliche und örtliche Zuständigkeit können Maßnahmen nach Satz 1 für das gesamte Staatsgebiet auch getroffen werden vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und
1. im Hinblick auf Telemedien (§ 1 des Telemediengesetzes) von der Regierung von Mittelfranken,
2. im Übrigen von der Regierung der Oberpfalz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AGGl%C3%BCStV/4#abs-2 (2) Die Befugnisse nach § 9 Abs. 1 GlüStV 2021 sind auch eröffnet hinsichtlich der nach diesem Gesetz, nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz oder auf Grund dieser Gesetze begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. § 9 Abs. 1a und 2 GlüStV 2021 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AGGl%C3%BCStV/4#abs-3 (3) Bedienstete der Aufsichtsbehörden dürfen zur Ausübung ihrer Befugnisse zur Ermittlung unerlaubter Glücksspiele Testspiele und Testkäufe durchführen. Sie dürfen unter fremdem Namen am Rechtsverkehr teilnehmen. Das gilt auch für Hilfspersonen, die nach Maßgabe und unter Aufsicht der Behörde tätig sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AGGl%C3%BCStV/4#abs-4 (4) Die Ermächtigung nach § 9 Abs. 1a GlüStV 2021 erteilt die nach Abs. 1 zuständige Behörde. Die Ermächtigung ist unter Einhaltung des Dienstwegs über das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu leiten.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art. 4 AGGlüStV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 25.09.2015 – Vf. 9-VII-13
- VG München, 16.07.2024 – M 16 K 23.48
- VG München, 16.07.2024 – M 16 K 23.57
- VG München, 16.07.2024 – M 16 K 22.4471
- VG München, 16.07.2024 – M 16 K 22.4481Zitiert von 1
- VGH Bayern, 21.12.2021 – 23 ZB 17.2446Glücksspielrecht: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Erlaubnispflicht und finanzielle Leistungsfähigkeit bei privaten Lotterien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 4 AGGlüStV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.