Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausführungsgesetz-Aufenthaltsgesetz
AGAufenthGArt 1 Verordnungsermächtigung
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
1. die Ausländerbehörden zum Vollzug ausländerrechtlicher Vorschriften zu bestimmen und
2. ihre örtliche Zuständigkeit zu regeln.