Art 221
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/221#abs-1 (1) Die Delegationen der Union in Drittländern und bei internationalen Organisationen sorgen für die Vertretung der Union.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/221#abs-2 (2) Die Delegationen der Union unterstehen der Leitung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten tätig.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 221 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 13.07.2023 – C-551/21
- EuGH, 05.04.2022 – C-161/20Zitiert von 2
- EuGH, 12.11.2015 – C-439/13Zitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.