Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016§ 2 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 25. Januar 2016
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 642.0 KB
nach oben