§ 2 ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016 (Brandenburg) — Inkrafttreten

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 25. Januar 2016

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 642.0 KB